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Stand:
03.05.2026 |
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BITTE BEACHTEN!! |
| Bei
Anzeichen einer Erkältung (z.B. Halskratzen, laufende
Nase, Husten, Atembeschwerden) ist das Betreten
der Tanzschule generell nicht gestattet. Dasselbe
gilt, wenn eine Person der Wohngemeinschaft in den
letzten 5 Tagen Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten
Person hatte oder selbst infiziert ist. |
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EINLASS KINDER |
| Die
Kinder der Mutter-Kind-Gruppen können von max. einer
erwachsenen Person begleitet werden. Das Mitbringen
einer weiteren erwachsenen Person oder auch eines
weiteren Kindes (z.B. älteres Geschwisterkind oder
Baby im Tragetuch) ist nicht möglich. Alle anderen
Kinder betreten und verlassen die Tanzschule allein
(auch bei der Schnupperstunde). |
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GARDEROBEN / UMKLEIDEN |
| Die
Teilnehmer müssen bereits passend angezogen zum
Unterricht erscheinen. Für das Tanzen notwendiges
Schuhwerk kann vor dem Eingang der Tanzschule oder
in der Garderobe angezogen werden. |
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LÜFTEN |
| Für ein gründliches Querlüften wird konstant
gesorgt. Zusätzlich kann über eine Lüftungsanlage
verbrauchte Luft abgesaugt und Frischluft zugeführt
werden. |