Stand:
28.04.2024 |
BITTE BEACHTEN!! |
Bei
Anzeichen einer Erkältung (z.B. Halskratzen, laufende
Nase, Husten, Atembeschwerden) ist das Betreten
der Tanzschule generell nicht gestattet. Dasselbe
gilt, wenn eine Person der Wohngemeinschaft in den
letzten 5 Tagen Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten
Person hatte oder selbst infiziert ist. |
EINLASS KINDER |
Kinder
aus den Mutter-Kind-Gruppen betreten die Tanzschule
mit max. einer Begleitperson. Alle anderen Kinder
betreten und verlassen die Tanzschule allein (auch
bei der Schnupperstunde). |
GARDEROBEN / UMKLEIDEN |
Die
Teilnehmer müssen bereits passend angezogen zum
Unterricht erscheinen. Für das Tanzen notwendiges
Schuhwerk kann vor dem Eingang der Tanzschule oder
in der Garderobe angezogen werden. |
LÜFTEN |
Für ein gründliches Querlüften wird konstant
gesorgt. Zusätzlich kann über eine Lüftungsanlage
verbrauchte Luft ab- und Frischluft zugeführt werden.
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