- U N T
E R R I C H T -
gültig ab: 03.08.2022 |
1. |
UMGEBUNG / EINLASS /
AUSLASS |
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ABSTANDSPFLICHT |
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Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen
Personen muss konstant eingehalten werden. |
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MASKENPFLICHT |
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Von allen Personen ab 14 Jahre ist im
Außenbereich und beim Ein- und Auslass eine
FFP2-Maske zu tragen. Für Jugendliche und Kinder
ab 6 bis 13 Jahre gilt die Pflicht zum Tragen
einer OP-Maske, die eng am Gesicht anliegt. |
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BESUCHERSTRÖME |
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Der Einlass und Auslass erfolgt
gruppenweise. |
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KEIN ZUTRITT |
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Bei jeglichem Anzeichen einer Erkältung
(z.B. Halskratzen, laufende Nase, Husten) ist
unabhängig vom Impfstatus und auch bei negativem
Antigen-Schnelltestergebnis das Betreten der
Tanzschule generell nicht
gestattet. Dasselbe
gilt für Personen, die in den letzten 7 Tagen engen
Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten Person
hatten. |
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ZUTRITT |
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Unter Einhaltung
zuvor genannter Regel haben folgende Personen
Zutrittsrecht:
ohne
Test
► |
Kinder unter 3 Jahre |
● |
ohne Nachweise |
mit negativem Selbsttest am Tanztag
► |
Erwachsene |
● |
mit Nachweis von 3 oder 4 Impfungen |
● |
mit Nachweis von 2 Impfungen mit
oder ohne Infektion, wenn letzte
Impfung oder positiver PCR-Test nicht
länger als 3 Mon. zurückliegt |
► |
Jugendliche ab 12
Jahre |
● |
mit Nachweis von 2, 3 oder 4
Impfungen |
● |
mit Nachweis von 1 Impfung mit
oder ohne Infektion, wenn Impfung
oder positiver PCR-Test nicht länger
als 3 Mon. zurückliegt |
► |
Kinder ab 3 bis 11
Jahre |
● |
ohne Nachweise |
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EINLASS KINDER |
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Kinder aus den Mutter-Kind-Gruppen betreten
die Tanzschule mit max. einer familiären
Bezugsperson. Alle anderen Kinder betreten die
Tanzschule allein.
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HÄNDEDESINFEKTION |
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Beim Betreten der Tanzschule müssen die
Hände mit einem der von uns bereitgestellten
Mitteln gründlich desinfiziert werden. |
2. |
AUFENTHALT / UNTERRICHT |
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ABSTANDSPFLICHT |
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Der Mindestabstand zu anderen Personen muss
auch im Innenbereich der Tanzschule eingehalten
werden. |
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MASKENPFLICHT |
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Innerhalb der Tanzschule muss der
Mund-/Nasenschutz weiter getragen werden. Davon
ausgenommen sind Sitzende und Tanzende. |
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LÜFTEN |
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Für ein gründliches Querlüften wird konstant
gesorgt. Zusätzlich kann über eine
Lüftungsanlage verbrauchte Luft ab- und
Frischluft zugeführt werden. |
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DESINFIZIEREN |
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Das Desinfizieren von berührten Flächen wie
Tische, Stühle, Türklinken, Armaturen, Toiletten
usw. erfolgt regelmäßig. |
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GARDEROBEN / UMKLEIDEN |
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Die Garderoben und Umkleiden bleiben
geschlossen. Die Teilnehmer müssen deshalb
bereits passend angezogen zum Unterricht
erscheinen. Für das Tanzen notwendiges Schuhwerk
kann im Saal angezogen werden. |
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TOILETTEN |
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Das Nutzen der Toilette ist nur
Einzelpersonen gestattet - bei Kindern u.U. mit
einer Begleitperson. |